Information zur Neuregelung FTEG

Seit dem 1. August 2016 ist das Gesetz zur Endgerätefreiheit in Kraft getreten. Die Regelung, auch als „Routerfreiheit oder Entfall Routerzwang“ bezeichnet, stellt es den Kunden frei, ab dem 01. August neben den bisher vom Netzbetreiber bereitgestellten aktiven Netzabschlüssen oder Kabelmodems, auch eigene Geräte zu betreiben. Für Netzbetreiber ist das eine Neuheit. So ist z.B. gemäß dem Kabelstandard DOCSIS ein aktiver Netzabschlusspunkt notwendig, damit der Netzbetreiber die Dienste für die einzelnen Kunden korrekt bereitstellen kann. Das vom Kunden verwendete Endgerät muss aus diesem Grund verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit es problemlos in unseren Netzen funktioniert. Über diese Anforderungen informieren wir die Endgerätehersteller in einem separaten Bereich auf dieser Seite – der Schnittstellenbeschreibung.
Für Kundinnen und Kunden, die unsere Kabelmodems als Empfangsanlagen verwenden, ändert sich nichts. Wir kümmern uns für Sie wie gewohnt um die erforderlichen Geräteeinstellungen für schnelles Internet und Telefondienste. Zudem übernehmen wir im Falle eines Defekts oder einer Störung, die von dem Endgerät ausgeht, den kompletten Kundendienst bis hin zum Gerätetausch, damit Sie ganz schnell wieder online sind.
Nachfolgend finden Sie die, seit dem 01.08.2016 notwendigen Informationen, zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aufgrund der Neuregelung im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).
Die genauen Gesetzestexte der Version 23.01.2016 finden Sie zur Eigeninformation hier:
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten
Die Firma Plückhahn bietet Ihnen auch weiterhin ein Endgerät (Kabelmodem) ,welches alle erforderlichen Parameter erfüllt und den optimalen Anschluss von frei erhältlichen Routern ermöglicht, auf qualitativ und technisch hohem Niveau an. Sie, als Verbraucher erhalten durch den Gesetzentwurf allerdings eine Wahlfreiheit: Sie entscheiden, ob Sie ein Endgerät der Firma Plückhahn oder Ihr eigenes nutzen möchten. 
Gern beraten wir Sie auch weiterhin bei der Auswahl von geeigneten Modems, Netzabschlüssen, Antennen und Routern. Als Geschäftskunde bekommen Sie von uns in jedem Fall ein individuelles Angebot nach Ihren Vorstellungen und den technischen Möglichkeiten.
Das kundeneigene Endgerät muss die von uns veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung erfüllen, damit es problemlos in unseren Netzen funktioniert. Wann für das jeweilige Netz geeignete Netzabschlussgeräte und Router im Handel verfügbar sein werden, liegt ausschließlich in der Hand der Endgerätehersteller und Händler. Bitte erkundigen Sie sich dort.
Nachfolgende Informationen ermöglichen Ihnen, sich selbst geeignete Modems, Router bzw. Netzabschlüsse zu beschaffen, so Sie auf unser kostenfreies Angebot verzichten wollen. Ein Anschluss eines kundeneigenen Routers nach dem von uns bereitgestellten ist nach wie vor auch möglich.
Prinzipiell dürfen nur Geräte an ein Netz der Firma Plückhahn angeschlossen werden, die den gesetzlichen Anforderung in der EU bzw. in Deutschland genügen.
Weiterhin behalten wir uns vor, in Übereinstimmung nach §11 FTEG (1) bis (6) die Anschaltung von nicht geeigneten bzw. nicht genormten Geräten bzw. die Anschaltung von Geräten ohne CE Kennzeichnung zu verweigern und die Anschaltung von störenden Geräten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterbinden. Entstehende Kosten werden verursachergerecht berechnet.

Empfehlung: Bitte kontaktieren Sie uns vor Anschaffung entsprechender Hardware, um Ihnen Tipps und Empfehlungen zur Auswahl geeeigneter Hardware geben zu können!

Information zur passiven Schnittstelle in unseren Netzen

Die physikalische Schnittstelle zum Netz der Firma Plückhahn bzw. zum Zugangsnetz, über das die Dienste von AEP Plückhahn angeboten werden, ist eine Multimedia-TV Dose mit einem F-Connector. Dieser ist ausführlich im Bereich Schnittstellenbeschreibung für Hersteller im Dokument Anga beschrieben. Diese Schnittstelle gilt auch für unsere Glasfaser-Koaxial-Netze (HFC).
In allen Netzen von AEP Plückhahn wird inzwischen fast ausschließlich DOCSIS 3.0 Technologie verwendet. Die komplette Umstellung auf DOCSIS 3.0 läuft bereits. Wir empfehlen ein DOCSIS 3.0 fähiges Endgerät einzusetzen, um den vollen Leistungsumfang und alle Tarife nutzen zu können.
 

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen, wenn Sie ein eigenes Kabelmodem bzw. einen eigenen Kabelrouter betreiben wollen:

  • Modemtyp /Routertyp
  • Softwarestand (Bitte nutzen Sie den jeweils aktuellen Softwarestand des Herstellers)
  • MTA MAC-Adresse (Telefon, wenn verwendet)
  • C-MAC-Adresse (Cable Modem)


Eine grundsätzliche Schnittstellenbeschreibung für Hersteller basierend auf dem von der ANGA veröffentlichten Dokument finden Sie unter folgenden Link: Download.