Änderungen bei den TV-Kabelgebühren in den Nebenkosten
Ab Juli 2024 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Vermieter können die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr als Teil der Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Dies bedeutet, dass die Kosten für Kabel-TV nicht mehr automatisch in den monatlichen Nebenkosten enthalten sind, welche die Mieter zahlen. Für Mieter bedeutet das, dass Sie nun selbst die für Sie passende TV-Versorgung buchen müssen. Aber Vorsicht: Einige Anbieter versuchen bereits seit einiger Zeit, Mieter mit unseriösen Behauptungen und Versprechen zu ködern. Lassen Sie sich nicht von dubiosen Beratern überrumpeln, die von Tür zu Tür ziehen.
Bitte beachten Sie: Ihr Kabelfernsehanschluss Ihres regionalen Kabelnetzbetreibers wird am 1.7.2024 NICHT abgeschaltet.
Es ist wichtig, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten professionellen Rat einzuholen. In unseren AEP Plückhahn Servicezentren in Wolgast – Breite Straße 18, in Stralsund – Judenstraße 4 und in Greifswald – Lomonossowallee 58 stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter für alle Fragen zu Ihrem Kabelanschluss gern mit Rat und Tat zur Seite.